Unterstützung die bezahlbar bleibt
Die Pflegeversicherung stellt pflegebedürftigen Menschen verschiedene finanzielle Leistungen zur Verfügung. Leider sind diese Ansprüche oft kompliziert erklärt und vielen Betroffenen gar nicht bekannt. Deshalb verzichten zahlreiche Familien auf Unterstützung, obwohl ihnen finanzielle Mittel für Betreuung und Entlastung zustehen würden. Als anerkannter Betreuungsdienst unterstützen wir Sie nicht nur im Alltag, sondern helfen Ihnen auch dabei, die für Sie passenden Leistungen der Pflegekasse zu nutzen. Gerne beraten wir Sie persönlich und prüfen gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation bestehen.
Kostenlose Beratung
Jede Pflegesituation ist individuell. Deshalb beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren persönlichen Finanzierungsmöglichkeiten. Gemeinsam prüfen wir:
- Ihren Pflegegrad
- bestehende Leistungsansprüche
- mögliche Zuschüsse der Pflegekasse
- vorhandene Budgets
- passende Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt derzeit 131 € monatlich und steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag wurde geschaffen, um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig Angehörige zu entlasten.
Über diesen Betrag können beispielsweise folgende Leistungen finanziert werden:
- Unterstützung im Haushalt
- Einkaufsbegleitung
- Arzt- und Terminbegleitung
- Spaziergänge und Freizeitaktivitäten
- Gesellschaft und soziale Betreuung
- Entlastung pflegender Angehöriger
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass nicht genutzte Beträge angespart werden können. Viele Pflegebedürftige verfügen dadurch über ein deutlich höheres Budget, als ihnen bewusst ist. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob noch nicht genutzte Ansprüche vorhanden sind und wie diese für Ihre Betreuung eingesetzt werden können.
Umwandlungsanspruch aus Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, die für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt zwischen dem Pflegedienst und der Kranken- bzw. Pflegekasse, sodass sich Pflegebedürftige in der Regel nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen.
Weniger bekannt ist, dass bis zu 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen auch für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag genutzt werden können. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet und bietet vielen Pflegebedürftigen zusätzliche Möglichkeiten, Unterstützung im Alltag zu erhalten. Der für Betreuungsleistungen umgewandelte Betrag wird im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung so behandelt, als wären in entsprechender Höhe Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen worden.
Das bedeutet: Wird nur ein Teil der verfügbaren Pflegesachleistungen genutzt oder umgewandelt, besteht weiterhin ein anteiliger Anspruch auf das Pflegegeld. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich danach, welcher Anteil der Pflegesachleistungen bereits ausgeschöpft wurde.
Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, ob und in welchem Umfang ein Umwandlungsanspruch für Ihre Situation genutzt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.
Die Pflegesachleistungen betragen je Kalendermonat:
Pflegegrad Pflegesachleistungen ab 2025 in Euro
1. 0,00 €
2. 796,00 € = 318,40 € Umwandlungsanspruch
3. 1.497,00 € = 598,80 € Umwandlungsanspruch
4. 1.859,00 € = 743,60 € Umwandlungsanspruch
5. 2.299,00 € = 919,60 € Umwandlungsanspruch
(Stand Januar 2025)
Verhinderungspflege
Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen ist oft mit großem Einsatz verbunden. Viele pflegende Angehörige sind täglich für ihre Liebsten da und übernehmen zahlreiche Aufgaben im Alltag. Um diese wichtige Unterstützung langfristig aufrechterhalten zu können, benötigen auch pflegende Angehörige gelegentlich Zeit für sich selbst.
Ob Urlaub, Krankheit, wichtige Termine oder einfach eine wohlverdiente Auszeit – wenn die gewohnte Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege dient dazu, die Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person während dieser Zeit sicherzustellen. Die Pflegekasse stellt hierfür ein gesondertes Budget zur Verfügung, das für eine Ersatzbetreuung genutzt werden kann. Als anerkannter Betreuungsdienst unterstützen wir pflegebedürftige Menschen in dieser Zeit zuverlässig und individuell. So können Angehörige beruhigt ihren Verpflichtungen nachgehen oder neue Kraft tanken, während ihre Liebsten weiterhin gut begleitet und betreut werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sind:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Betreuung zu Hause wurde bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson übernommen.
- Die übliche Pflegeperson kann die Betreuung vorübergehend nicht leisten.
Wie kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
Die Verhinderungspflege kann flexibel an die jeweilige Situation angepasst werden. Sie kann sowohl stundenweise als auch für mehrere Tage in Anspruch genommen werden und eignet sich beispielsweise für:
- Urlaubszeiten pflegender Angehöriger
- Arzt- oder Krankenhausaufenthalte der Pflegeperson
- berufliche Verpflichtungen
- familiäre Termine
- regelmäßige Entlastungszeiten im Alltag
Finanzierung durch die Pflegekasse
Für die Verhinderungspflege stellt die Pflegekasse ein eigenes Budget zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden, wodurch pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation der Betreuung erhalten.
Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall übernommen werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und unterstützen Sie bei Fragen rund um die Finanzierung und Antragstellung.
Pflegegeld
Pflegebedürftige Menschen sollen selbst entscheiden können, wie ihre Versorgung im Alltag gestaltet wird und von wem sie Unterstützung erhalten möchten. Aus diesem Grund bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungsformen an, darunter das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld richtet sich an Menschen, deren Pflege und Betreuung überwiegend im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich direkt an die pflegebedürftige Person aus.
Im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person frei darüber entscheiden kann, wie sie das Geld verwendet. Viele Familien nutzen das Pflegegeld beispielsweise, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder zusätzliche Hilfen im Alltag in Anspruch zu nehmen. Gerade wenn Angehörige bereits einen großen Teil der Versorgung übernehmen, kann eine ergänzende Betreuung durch einen professionellen Betreuungsdienst eine wertvolle Entlastung darstellen. So lassen sich Selbstständigkeit, Lebensqualität und soziale Teilhabe im Alltag oftmals länger erhalten.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
Pflegegrad Pflegegeld ab 2025 in Euro
1. 0,00 Euro
2. 347,00 Euro
3. 599,00 Euro
4. 800,00 Euro
5. 990,00 Euro
(Stand Januar 2025)
Private Finanzierung / Selbstzahler
Nicht jede Unterstützung im Alltag muss über die Pflegekasse finanziert werden. Unsere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen können selbstverständlich auch unabhängig von einem Pflegegrad oder bestehenden Leistungsansprüchen in Anspruch genommen werden. Viele Menschen benötigen bereits Hilfe im Alltag, bevor ein Pflegegrad vorliegt oder möchten zusätzliche Unterstützung erhalten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgeht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler flexibel und individuell zu buchen.
Eine private Finanzierung eignet sich beispielsweise für:
- Senioren ohne Pflegegrad
- Personen während eines laufenden Pflegegradverfahrens
- Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
- Personen mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen
- Angehörige, die zusätzliche Entlastung wünschen
- Kunden mit einem höheren Betreuungsbedarf als von der Pflegekasse übernommen wird
Als Selbstzahler profitieren Sie von maximaler Flexibilität. Umfang, Häufigkeit und Art der Unterstützung können individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Ob regelmäßige Betreuung, stundenweise Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder soziale Betreuung – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation.
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über unsere Leistungen und erstellen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihren Bedarf abgestimmt ist.
